Aktuell

Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen

25.09.2011

Bundestag und Bundesrat haben am 23.9.2011 dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 zugestimmt.

Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird für 2011 auf 1.000 € erhöht. Entsprechend des Vermittlungsergebnisses vom 21.9.2011 haben Bundestag und Bundesrat den Vereinfachungen nun grünes Licht gegeben. Die Möglichkeit der zweijährigen Steuererklärung wird es nicht geben. Von den nun endgültig beschlossenen 35 Steuervereinfachungen und Modernisierungen, die größtenteils in 2012 in Kraft treten werden, profitieren Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen.

Die wichtigsten Regelungen:
  • Bereits für 2011 steigt der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 € auf 1.000 €. Rund 550.000 weitere steuerpflichtige Arbeitsnehmer können sich damit das Belegesammeln sparen.
  • Ab 2012 (also mit der Steuererklärung für 2012) können Eltern Kinderbetreuungskosten einfacher absetzen. Ob die Betreuungskosten aus beruflichen oder privaten Gründen anfallen, spielt keine Rolle mehr. Eine Seite der "Anlage Kind" zur Einkommensteuererklärung fällt durch die Neuregelung weg.
  • Ab 2012 entfällt die aufwändige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge. Eltern bekommen auch dann weiter volles Kindergeld, wenn ihr Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient.
  • Ab 2012 einfachere Vergleichsberechnung bei der Entfernungspauschale: Wer für den Arbeitsweg abwechselnd öffentliche Busse oder Bahnen und das Auto benutzt, muss die Kosten dann nicht mehr für jeden Tag einzeln belegen. Das Finanzamt vergleicht künftig nur noch die Jahreskosten.


Unternehmen können durch die geplante erleichterte elektronische Rechnungsstellung pro Jahr rund vier Milliarden € Bürokratiekosten sparen. Damit fallen im Bereich der Rechnungsstellung etwa die Hälfte der Bürokratiekosten weg. Für die deutsche Wirtschaft wird diese Erleichterung bereits ab 2011 gelten. EU-weit müsste die Regelung bis 2013 umgesetzt werden. Die stärkere Nutzung elektronischer Formulare soll weitere Entlastungen bringen. Außerdem werden im Steuervereinfachungsgesetz bundeseinheitliche Standards für eine zeitnahe Betriebsprüfung festgelegt. Lange Zeiträume zwischen der Entstehung der Steuern und einer Betriebsprüfung sollen so künftig vermieden werden. Dies stellt einen Beitrag zur Rechts- und Planungssicherheit dar.

Quelle: Bundesregierung

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